Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Christian-Schreiber-Haus
Beschlossen am 29.02.2020 durch die Hausleitung des Christian-Schreiber-Hauses
Aktualisiert am 01.09.2023 durch die Hausleitung des Christian-Schreiber-Hauses
Das Christian-Schreiber-Haus ist das Kinder- und Jugendhaus der Erzdiözese Berlin und ein prägender Treffpunkt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie haupt- und ehrenamtlich Tätige.
Ausgangspunkt des Handelns aller Mitarbeitenden ist die christliche Grundhaltung der Zugewandtheit zu allen. Den Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, verdeutlichen wir dies durch Offenheit, Wertschätzung und Gastfreundschaft sowie durch die Achtung ihrer Würde und der Akzeptanz ihrer jeweiligen Herkunft und Kultur.
Pastorale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bietet eine Gemeinschaft, in der persönliche Nähe, Lebensfreude und selbstbestimmtes Handeln Raum finden.
Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen im Christian-Schreiber-Haus übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen an diesem Ort. Ein Ziel ist es, sie so zuverlässig wie möglich vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Alle Maßnahmen, die das Christian-Schreiber-Haus dafür einsetzt, sind in diesem Schutzkonzept zusammengefasst.
1. Diözesanweite Regelungen
In unserem Haus gelten entsprechend der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin vom 01.02.2022 [1] folgende diözesanweite Regelungen zur Prävention sexualisierter Gewalt:
1.1 Personalauswahl
In Bewerbungsverfahren, Erstgesprächen mit Ehrenamtlichen und in der Personalbegleitung sprechen die Personalverantwortlichen des Christian-Schreiber-Hauses das Thema sexualisierte Gewalt offensiv an.
1.2 Erweitertes Führungszeugnis
Im Christian-Schreiber-Haus sind nur Personen beschäftigt oder regelmäßig ehrenamtlich tätig, die durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen haben, dass sie nicht rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§ 171, 174, bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Abs. 3, 225, 232 bis 233a, 234,234 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.
Die Führungszeugnisvorlagepflicht gilt auch für Freiwilligendienstleistende, Honorarkräfte und volljährige Ehrenamtliche.
Mit externen Dienstleistern ist diese Regelung entsprechend vereinbart.
1.3 Gemeinsame Schutzerklärung
Alle Mitarbeiter*innen im Christian-Schreiber-Haus haben sich dazu verpflichtet, entschieden für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzutreten. Dies haben sie mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Schutzerklärung kundgetan. Diese gemeinsame Schutzerklärung liegt in der Personalakte der/s Mitarbeiter*ins.
1.4 Präventionsschulung
Um ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken, haben alle Mitarbeiter*innen des Christian-Schreiber-Hauses an einer Schulung im Rahmen des diözesanweiten Fortbildungsprogramms teilgenommen.
Dies gilt auch für die regelmäßig tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche in Verantwortung des Christian-Schreiber-Hauses leiten oder begleiten oder Aufgaben übernehmen, bei denen sie in Kontakt mit Kindern/Jugendlichen kommen können.
2. Verhaltenskodex
Klare und transparente Regeln für alle ehrenamtlichen, freiwilligen und beruflichen Mitarbeiter*innen, Gäste wie Mitarbeitende des Hauses, sollen helfen, allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit vor Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch – und damit auch vor falschem Verdacht – zu geben.
2.1 Verhaltenskodex aller
Aus Achtung vor der Privat- und Intimsphäre
- werden Waschräume der Jungen nur von Leitern und Waschräume der Mädchen nur von Leiterinnen betreten, drohende Gefährdung oder gravierende Regelverstöße bilden eine Ausnahme, unbeschadet der Transparenzpflicht gegenüber dem jeweiligen Leitungsteam.
- duschen Kinder/Jugendliche und Leiterinnen und Leiter getrennt (Wenn keine Nasszelle im Leiter*innenzimmer vorhanden ist, werden Duschzeiten vereinbart und/oder Schlüssel für die Bäder übergeben, damit Leiter*innen allein duschen und abschließen können).
- wird vor dem Betreten von Schlafzimmern angeklopft und die Erlaubnis der Kinder bzw. Jugendlichen eingeholt, drohende Gefährdung oder gravierende Regelverstöße bilden eine Ausnahme, unbeschadet der Transparenzpflicht gegenüber dem jeweiligen Leitungsteam.
- wird kein ungewollter Körperkontakt hergestellt.
- werden keine Spiele oder Methoden eingesetzt, die die Intimsphäre verletzen.
- Einzelgespräche zwischen einer/m Mitarbeiter*in und einem Kind/Jugendlichen in geschlossenen Räumen sind zu vermeiden und finden nur statt, wenn sie pädagogisch sinnvoll sind und andere Mitglieder im Leitungsteam vorab oder unmittelbar danach darüber informiert wurden.
- Alles, was ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen sagen und tun, dürfen Kinder und Jugendliche weitererzählen. Es gibt darüber keine Geheimhaltung.
- Jugendschutz- und Betäubungsmittelgesetz werden eingehalten (insbesondere Alkohol, Zigaretten, FSK bei Filmen, USK bei Videospielen und Unterhaltungssoftware, Verbot von Betäubungsmitteln). Mitglieder des Leitungsteams stimmen sich einvernehmlich über den Umgang mit Alkohol innerhalb des Leitungsteams ab, sie konsumieren Alkohol nicht in Gegenwart von Kindern. Tabak darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.
- Private Geldgeschäfte mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Geld leihen, etwas verkaufen) sind ebenso wie Geschenke, die nicht in einem Zusammenhang mit der Arbeit stehen, grundsätzlich verboten.
- Ehrenamtliche und beruflich Beschäftigte achten auf eine respektvolle, wertschätzende Sprache und Wortwahl und beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
In der pädagogischen und pastoralen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehört ein klares Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den ihnen anvertrauten jungen Menschen zu den wichtigsten Voraussetzungen. Diese Beziehungen sollen von positiver Zuwendung, Respekt und Transparenz geprägt sein und schließen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz ein. Dabei werden individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen geachtet. Es liegt in Verantwortung der ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen, ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis herzustellen und regelmäßig zu reflektieren.
Alle Veranstaltungsleitenden verpflichten sich, den Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, Beschwerden zu äußern. Die Beschwerdewege müssen gegenüber dem Team sowie den Kindern und Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten transparent und öffentlich sein. Wer eine Beschwerde äußert, hat Anrecht auf ernsthafte Beschäftigung damit und eine persönliche Rückmeldung (siehe Punkt 2.3).
Damit ein Verhaltenskodex seine ganze Wirkung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen entfalten kann, müssen die Mädchen und Jungen wissen, welche Regeln für Leiter*innen bei eigenen Veranstaltungen aufgestellt sind.
Die zentralen Botschaften sollten sein:
- Auch für die Leiter*innen gibt es Regeln.
- Auch Leiter*innen machen manchmal etwas falsch.
- Leiter*innen stellen keinen ungewollten Körperkontakt her.
- Wenn ihr euch ungerecht von einer Begleitperson behandelt fühlt, dürft ihr euch bei
einer beliebigen anderen Person beschweren.
- Alles, was wir Leiter*innen sagen oder tun, dürft ihr weitererzählen, nichts
davon ist geheim.
Diese Botschaften sind den Teilnehmer*innen altersgerecht bekannt zu geben.
2.2 Verhaltenskodex aller Mitarbeiter*innen des Christian-Schreiber-Hauses
Darüber hinaus gelten für alle Mitarbeiter*innen des Christian-Schreiber-Hauses folgende Regeln:
- Achtsamer, respektvoller und gewaltfreier Umgang bilden u.a. die Grundlage unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Insbesondere bei Workshops wie Nachtaktionen, Klettern o. Ä. wird dies gewährleistet.
- Fahrdienste für einzelne Kinder und Jugendliche, die unser Haus besuchen, sind mit diesen und den Erziehungsberechtigten abzustimmen.
- Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen laden Kinder und Jugendliche nicht einzeln in ihre Privaträume ein.
- Mitarbeiter*innen des CSH bauen keine privaten Freundschaften zu teilnehmenden Kindern oder Jugendlichen eigener Veranstaltungen oder von Gastgruppen auf. Es findet keine Fortführung der professionellen Beziehung im privaten Rahmen statt.
- Mitarbeiter*innen des CSH pflegen keine privaten medialen Kontakte zu teilnehmenden Kindern oder Jugendlichen eigener Veranstaltungen oder von Gastgruppen in sozialen Netzwerken, per Messenger-Dienst, E-Mail, Telefon usw.
- Es wird respektiert, wenn jemand nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte. Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen dürfen Film- und Fotoaufnahmen von Kindern/Jugendlichen nur mit Einwilligung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden. Portraits bedürfen auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Zustimmung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Erziehungsberechtigten. Dazu gibt es in Vorbereitung von eigenen Veranstaltungen einen Teilnehmer*innenbrief, der die Einwilligung erfragt und die jeweilige Entscheidung respektiert. Der Widerruf in der jeweiligen Situation ist möglich und wird gehört und dokumentiert.
Hauseigene Veranstaltungen über Nacht, an denen Jungen und Mädchen ab schulpflichtigem Alter bzw. Jugendliche verschiedener Geschlechter teilnehmen, werden von einem gemischtgeschlechtlichen Team geleitet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Hausleitung und der Information der Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden.
Allen Kindern, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten, die Angebote im Christian-Schreiber-Haus wahrnehmen, wird dieser Verhaltenskodex in altersgerechter Form bekannt gemacht.
2.3 Beschwerdemanagement
Alle beruflichen, freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen verpflichten sich, den Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, Beschwerden zu äußern.
Das Team des CSH ermöglicht dieses Anliegen über eine „Beschwerdebox“, einen Briefkasten in den jeder Gast sein Lob als auch seine Beschwerde formulieren und hineinlegen kann. Diese Box wird in der Regel zweimal wöchentlich geleert und dem/r verantwortlichen Ansprechpartner*in übergeben, dabei gilt das Vier-Augen-Prinzip, wobei die beteiligten Personen sich freiwillig für die Wahrnehmung dieser Aufgabe bereit erklären. Über die Leerung der „Beschwerdebox“ wird eine Dokumentation geführt, damit kein Anliegen verloren geht.
Bei Verdachtsfällen erfolgt das Vorgehen wie im Verfahren (siehe Anlage) des Erzbistums Berlin vom 29.01.2014 abgestimmt.
3. Durchführung von Veranstaltungen anderer Träger
Auch wenn die Mitarbeiter*innen des Christian-Schreiber-Hauses für die Durchführung und Gestaltung der meisten Veranstaltungen in unserem Haus nicht verantwortlich sind, ist uns das Wohl unserer Gäste insbesondere der Kinder und Jugendlichen ein großes Anliegen.
Für Mitarbeiter*innen des CSH ist es daher selbstverständlich, dass folgende Rahmenbedingungen für Veranstaltungen eingehalten werden:
- Wir respektieren die Privatsphäre unserer Gäste und betreten die Übernachtungszimmer während des Aufenthaltes nicht. Ausnahmen sind, wenn wir darum gebeten wurden oder wir darüber informiert haben (z.B. Reparaturen) oder Gefahr im Verzug / ein Notfall eintritt (z.B. Feueralarm). Bei einem Notfall werden die Gäste so früh wie möglich darüber informiert.
- Wir unterstützen unsere Gäste bei der Umsetzung ihres eigenen Präventionskonzeptes. Hierzu stellen wir Ihnen in Vorbereitung der Veranstaltung einen Zimmerplan zur Verfügung um eine geschlechtergetrennte Unterbringung der Teilnehmenden als auch die getrennte Unterbringung von Teilnehmenden und Begleitpersonen planen zu können.
- Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass nicht alle Etagen über Einzelzimmer mit Nasszellen verfügen und getrennte Duschzeiten erfolgen müssen. Bei Bedarf erhalten die Gruppenleiter*innen einen Schlüssel, der die Bäder schließt.
Uns ist es wichtig, offen mit dem Thema Kinderschutz / zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umzugehen. Wir weisen daher unsere Gastgruppen auf das institutionelle Schutzkonzept des Christian-Schreiber-Hauses hin und veröffentlichen dieses auf unserer Homepage. Ansprechpartner*innen in unserem Haus sowie externe Ansprechpartner*innen im Erzbistum Berlin sind in Aushängen im Haus angegeben.
Gastgruppen, die eine gemischtgeschlechtliche oder gemeinsame Unterbringung von Minderjährigen und Leitungspersonen beabsichtigen, müssen dies bei der Anmeldung vermerken und begründen.
4. Umgang bei Übertretung des Verhaltenskodex
In der Realität kann es zu Verletzungen dieses Verhaltenskodex kommen: aus Versehen oder aus einer Notwendigkeit heraus. Wichtig ist, dass es einen offenen Umgang damit gibt. Für die Transparenz ist zunächst die Person verantwortlich, die eine Regel übertreten hat, aber auch alle anderen, die eine Regelübertretung bemerkt haben.
Bei beobachteten Regelüberschreitungen fragen wir als Mitarbeiter*innen des Christian-Schreiber-Hauses gezielt nach.
Außerdem werden eigene Übertretungen und die von anderen schnellstmöglich der Leitung des Christian-Schreiber-Hauses mitgeteilt. Problematisch ist es, wenn Übertretungen geheim gehalten oder von Leitungsteammitgliedern, Kolleg*innen gedeckt werden. Von diesem für Täter und Täterinnen typischen Verhalten müssen sich alle im Sinne einer Kultur der Aufrichtigkeit und Fehlerfreundlichkeit absetzen. Der Gefahr der Bagatellisierung und des Nicht-Wahrhaben-Wollens, die solchen Situationen innewohnt, ist aktiv entgegenzuwirken.
5. Vorgehen bei Vorfällen und Verdacht
Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des CSH sowie alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen von Gastgruppen unseres Hauses intervenieren bei beobachteten Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen, sowie im Fall von vermuteten oder berichteten Übergriffen. Sie thematisieren den Vorfall schnellstmöglich im jeweiligen Leitungsteam der jeweiligen Gruppe und ergreifen entsprechende Schutzmaßnahmen. Bei Vorfällen in anderen Gruppen wird umgehend eine Leitungsperson der anderen Gruppe informiert. Bei gravierenden Vorfällen beziehen die Verantwortlichen des Christian-Schreiber-Hauses eine Fachberatungsstelle als Unterstützung für das weitere Vorgehen ein. Betroffenen Gastgruppen erhalten eine entsprechende Unterstützung.
Mitarbeiter*innen des Christian-Schreiber-Hauses sind verpflichtet, entsprechende Sachverhalte und Hinweise zu melden. Hinweise auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Christian-Schreiber-Hauses nehmen die Hausleitung und die beauftragte Ansprechperson des Erzbistums Berlin entgegen. Das weitere Vorgehen regelt die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz2 und die entsprechende Verfahrensordnung3 des Erzbistums Berlin.
Ansprechpartner*in der Hausleitung sind:
- Robert Gerke (Hausleiter)
- Elisabeth Eichhorst (Verwaltungsleiterin)
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Unabhängige Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchlichen Dienst:
Dina Gehr Martinez Torsten Reinisch
Erzbischöfliches Ordinariat Erzbischöfliches Ordinariat
Missbrauchsbeauftragte Missbrauchsbeauftragter
- persönlich und vertraulich - - persönlich und vertraulich -
Niederwallstraße 8-9, 10117 Berlin Niederwallstr. 8-9, 10117 Berlin
Tel.: (0176) 72 48 02 86 Tel.: (0176) 45 98 73 46
E-Mail:
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Für das Referat Sexualpädagogik und Prävention sexualisierter Gewalt im Erzbistum Berlin ist Ansprechpartnerin
Waldemarstr. 8-10, 10999 Berlin
Tel.: (030) 756 903-42
E-Mail:
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Hilfeportal und Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
0800-2255530 (kostenfrei & anonym)
[1] https://praevention.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/Dokumentencenter/extern/Amtsblaetter/aktuelles_Jahr_Monatsausgaben/2022-02_Amtsblatt_Anlage_Praeventionsordnung.pdf